Liebe Mitglieder, liebe Gäste,
im vergangenen Jahr hatte unser Platzausschuss über die Einrichtung einer Schutzzone für junge Baumsprösslinge zwischen den Bahnen 12 und 17 sowie an Bahn 13 informiert. Die umgebenden Reisighecken sind mittlerweile angelegt und zu Saisonbeginn wurden die für das Golfspiel notwendigen Begrenzungspfosten aufgestellt. An dieser Stelle möchten wir Ihnen die regelkonformen Wahlmöglichkeiten der Erleichterung erläutern und Sie über die Änderungen der FGC-Platzregeln informieren.
Die Schutzzonen werden im Sinne der Golfregeln als rote Penalty Areas (Regel 17) ausgewiesen. Diese sind durch eine grüne Kappe auf dem roten Pfosten und somit als Spielverbotszone markiert. Zusätzlich gilt, wie angekündigt, ein striktes Betretungs- und Spielverbot für den gesamten Bereich. Das Betreten wird bei Wettspielen als ein schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2. (siehe Verhaltensvorschriften im FGC) angesehen und kann mit Disqualifikation geahndet werden.
Bitte beachten Sie: Der folgende Abschnitt gilt nicht für die blau gesteckte Spielverbotszone an Bahn 13, sondern nur für die rot gekennzeichneten Zonen!
WIE IST BEI SPIELVERBOTSZONEN MIT BETRETUNGSVERBOT VORZUGEHEN?
Liegt der Ball eines Spielers in einer Spielverbotszone innerhalb einer Penalty Area
oder ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass er innerhalb liegt, obwohl er nicht gefunden wurde, darf der Spieler den Ball nicht spielen, wie er liegt sondern hat folgende Erleichterungsmöglichkeiten mit jeweils einem Strafschlag:
(1) Erleichterung mit Schlag und Distanzverlust. Der Spieler darf einen anderen Ball von der Stelle spielen, von der der vorige Schlag ausgeführt wurde.
(2) Erleichterung auf der Linie zurück. Der Spieler muss einen anderen Ball außerhalb der Penalty Area droppen. Dabei muss der geschätzte Punkt, an dem der ursprüngliche Ball zuletzt die Grenze der Penalty Area kreuzte, zwischen dem Loch und der Stelle liegen, an der der Ball zu droppen ist.
(3) Seitliche Erleichterung (nur bei roten Penalty Areas).
Kreuzte der Ball zuletzt die Grenze einer roten Penalty Area, darf der Spieler einen anderen Ball in einem seitlichen Erleichterungsbereich (zwei Schlägerlängen) droppen.
Anmerkung zu (2)/(3): Möglichkeit (2) wird aufgrund der Gegebenheiten im FGC äußert selten oder gar nicht zur Anwendung kommen, am häufigsten wird Möglichkeit (3) genutzt werden.
Liegt der Ball eines Spielers außerhalb einer Spielverbotszone im Gelände oder im Bunker, und eine Spielverbotszone beeinträchtigt den Bereich des beabsichtigten Stands oder beabsichtigten Schwungs des Spielers, muss der Spieler entweder
(1) Straffreie Erleichterung nach Regel 16.1b, c oder d oder
(2) mit einem Strafschlag Erleichterung für einen unspielbaren Ball nach Regel 19 in Anspruch nehmen.
WELCHE AUSWIRKUNGEN HAT DIES AUF DIE FGC-PLATZREGELN?
Die Platzregeln (engl. "Local rules") dienen der Regelung von Umständen, die aufgrund lokaler Besonderheiten nicht bis ins Detail durch die Golfregeln erfasst sind oder zu denen bestimmte Optionen wahlweise in Kraft gesetzt werden dürfen. Aus diesem Grund dürfen Platzregeln nur die Golfregeln im erlaubten Umfang ergänzen, jedoch weder abwandeln noch wiederholen.
Bei der Überarbeitung der FGC-Platzregeln haben wir uns an den Vorlagen der DGV- und HGV-Wettspiele orientiert und meist deren genauen Wortlaut übernommen, um Irritationen bei Ihnen und Ihren beziehungsweise unseren Gästen möglichst gering zu halten.
In den FGC-Platzregeln sind die unbeweglichen Hemmnisse nicht gesondert aufgelistet. Hiermit sind unter anderem folgende künstliche Gegenstände gemeint:
- Straßen und Wege mit künstlicher Oberfläche (auch Rindenmulch), einschließlich ihrer künstlichen Begrenzungen,
- Gebäude und Schutzhütten,
- Beregnungsdeckel, Abflüsse sowie Beregnungs- oder Schaltkästen,
- Pfähle, Mauern, Geländer, Zäune (aber nicht, wenn sie Ausmarkierungen sind, die die Ausgrenze des Platzes kennzeichnen oder anzeigen),
- Golfcarts, Mäher, Autos und andere Fahrzeuge,
- Mülleimer, Wegweiser und Bänke,
- Ausrüstung der Spieler, Flaggenstöcke und Harken.
Als Besonderheit im FGC werden hingegen die Begrenzungspfähle der Spielverbotszonen (egal ob rot oder blau) und deren Seile als unbewegliche Hemmnisse deklariert. Somit können Sie hier straffrei Erleichterung in Anspruch nehmen, sobald der Ball außerhalb zur Ruhe kommt, aber Stand oder Schwung durch Pfähle oder Seile behindert sind. Dies gilt allerdings nicht für die kleinen schwarzen Pfosten mit Seilen vor den Grüns, denn diese sind bewegliche Hemmnisse und dürfen – für den Schlag – entfernt werden.
Im Zweifel sollten Sie im Wettspiel unbedingt einen Regelball spielen oder versuchen, die Spielleitung oder das Sekretariat telefonisch zu erreichen. So können Fragen und Diskussionen einfach, schnell und im Sinne des Sports geklärt werden.
Wir werden demnächst zusätzlich einen Regelabend anbieten.
Mit sportlichen Grüßen
Patrick O'Neill
Spielführer